Die digitale Plattform Hoop macht die Gründung von Unternehmen in der Schweiz einfach, schnell und innovativ und bietet auch die notwendige Beratung während des Gründungsprozesses. Seit kurzem gibt es eine interessante Neuerung in der Schweizer Unternehmerszene: die Möglichkeit, Unternehmen vollständig digital zu gründen. Dank der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur für die Gründungsdokumente wurde der gesamte Prozess stark vereinfacht, so dass er schnell und im Einklang mit dem digitalen Zeitalter erfolgt.

Wir haben mit Silvio Enzler, COO von Hoop, und Guido Schmidhäusler, Rechtsanwalt und Notar des Kantons Schwyz, gesprochen, um herauszufinden, welche konkreten Vorteile die Verwendung der digitalen Signatur bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz bietet und wie die nächsten Schritte aussehen werden.

1. Was ist der Unterschied zwischen der traditionellen Firmengründung und dem Verfahren mit digitaler Signatur?

Guido: Dank des technologischen Fortschritts und der Digitalisierung von Prozessen ist es nicht mehr notwendig, die traditionellen Verfahren zu befolgen, bei denen man Gründungsdokumente ausdrucken, persönlich vorsprechen oder Unterschriften vor einem offiziellen Notar beglaubigen muss. Heutzutage ist es möglich, eine AG oder eine GmbH bequem von Ihrem Computer oder Telefon aus zu gründen, selbst wenn Sie im Ausland sind.

Silvio: Die digitale Gründung einer Firma bietet zahlreiche Vorteile, darunter ein schnelleres und vereinfachtes Verfahren. Man muss das Haus nicht mehr verlassen, um den Prozess zu beginnen, und der Papierkram und die notariellen Verfahren werden erheblich beschleunigt.

2. Was muss ein Gründer über digitale Signaturen wissen?

Silvio: Ein Gründer muss wissen, dass digitale Signaturen den Prozess der Unternehmensgründung unglaublich beschleunigen können.

Guido: Sicherlich ist es wichtig zu wissen, dass in der Schweiz eine digitale Unterschrift (QES) aus rechtlicher Sicht den gleichen Wert hat wie eine traditionelle holografische Unterschrift.

3. Was sollte ein Firmengründer tun, um eine Firma mit einer digitalen Signatur zu gründen?

Guido: Einzige Voraussetzung ist die qualifizierte elektronische Signatur QES eines zertifizierten Anbieters, wie z.B. DeepSign. Sobald Sie Ihre Signatur erstellt haben, erhalten Sie alle Gründungsdokumente von Hoop und müssen sie nur noch digital unterschreiben, egal wo Sie sind.

4. Sind alle Handelsregistraturen bereit, Verfassungen mit digitalen Signaturen zu bearbeiten?

Silvio: Das digitale Verfahren ist noch sehr neu, aber alle Handelsregister in der Schweiz müssen digitale Gründungen akzeptieren. Angesichts dieser Neuerung schliessen wir jedoch nicht aus, dass eine Koordination mit den Handelsregisterämtern einiger Kantone erforderlich ist.

Guido: Wir sind eines der ersten Notariate, das diese Dienstleistung in der Schweiz anbietet, und wir sind uns dieser Neuerung bewusst. Bisher haben wir gute Erfahrungen gemacht und alle Handelsregister haben unsere digital signierten Dokumente akzeptiert.

5. Was sind die nächsten Schritte, die Sie erwarten oder wünschen, um Firmengründungen oder Mutationen in der Schweiz noch schneller zu machen?

Guido: Das Gesetz muss es dem Kunden ermöglichen, den öffentlichen Gründungsakt digital zu unterzeichnen, so dass der Notar ihn anschließend beglaubigen und digital vorlegen kann. Um dies zu erreichen, müssen auch die kantonalen Beglaubigungsgesetze angepasst werden. Einige Kantone schreiben zum Beispiel vor, dass die Urkunde an einem bestimmten Ort unterzeichnet werden muss. Wir würden uns wünschen, dass es keine solchen Einschränkungen gibt, um einen noch schnelleren und effizienteren Gründungsprozess zu ermöglichen.

Silvio: Ausserdem sollte der Notar die Möglichkeit haben, eine digitale Urkunde zu erstellen. Derzeit muss der Notar die Urkunden noch ausdrucken. Es besteht also noch ein Medienbruch.

6. Was empfehlen Sie Gründern, die mit einer digitalen Signatur gründen wollen?

Silvio: Generell raten wir allen, sich mit einer digitalen Signatur auszustatten. Denn in naher Zukunft wird die digitale Signatur ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens in der Schweiz sein. Ob Sie also ein Unternehmen gründen müssen oder nicht, holen Sie sich Ihre QES von einem zertifizierten Anbieter.

Über unseren Partner Guido Schmidhäusler:

Guido Schmidhäusler hat an der Universität Zürich studiert. Er ist Rechtsanwalt und öffentlicher Notar im Kanton Schwyz. Guido Schmidhäusler ist einer der ersten Notare, die in der Schweiz digitale Beglaubigungen und Beurkundungen vornehmen können.

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